Beitragsanpassung Versicherung Lexikon
Beitragsanpassung
Bei einer Beitragsanpassung (Erhöhung), kann der Versicherungsnehmer innerhalb von einem Monat nach Zugang der Erhöhungsmittleilung ausserordentlich zum Wirksamkeitsdatum der Beitragsanpassung kündigen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn sich zeitgleich die Leistungen nicht verbessern. Erhöhen sich auch die Leistungen, spricht man von einer Dynamik. In diesem Fall kann man zwar der Dynamik widersprechen, hat aber kein außerordentliches Kündigungsrecht für den Versicherungsvertrag.
Eine Kündigung sollte immer schriftlich, am Besten per Einschreiben oder Fax erfolgen. Auf unserer Seite Versicherung kündigen, finden Sie die entsprechenden Mustervorlagen.
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