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Doppelversicherung Versicherung Lexikon

Doppelversicherung

Unter einer Doppelversicherung versteht man, wenn man für das selbe Risiko bei einer oder mehreren Versicherungsunternehmen mehrfach versichert ist

Bei der Haftpflicht-, Gebäude- oder Rechtsschutzversicherung ist dies nicht möglich. Sollte dies dennoch der Fall sein, bleibt der als erstes abgeschlossene Vertrag bestehen und die anderen werden aufgehoben. Eine Doppelversicherung macht hier auch wenig Sinn, da Sie die Beiträge mehrfach zahlen müssten, aber den Schaden nur einmal ersetzt bekommen.

Bei anderen Versicherungsarten ist eine Doppelversicherung möglich. Die ist z. B. der Fall bei Unfallversicherung oder Hausratversicherung.

 

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