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Laufzeit Versicherung LexikonLaufzeitUnter Laufzeit versteht man, wie lange ein abgeschlossener Vertrag läuft. Obwohl Ihnen viele Versicherungsvermittler bei einer Sach-, Haftpflicht-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung eine Laufzeit von 3 oder 5 Jahren anbieten, sollten Sie dringend davon Abstand nehmen. Grund dafür ist, dass für diesen Vertragsabschluss im Regelfall eine deutlich höhere Provision bezahlt wird. Bei Abschluss einer mehrjährigen Laufzeit, können Sie frühestens zum Ablauf des dritten Vertragsjahres kündigen. Vorher ist dies nur möglich, wenn ein Schaden eingetreten ist oder der Versicherer die Beiträge nicht aber die Leistungen erhöht. Oft wird diese lange Laufzeit mit einem Rabatt begründet, was Sie aber später oft teuer bezahlen müssen. Stellen Sie sich einfach nur mal vor, dass Sie nach ein paar Monaten ein besseres und/oder günstigeres Angebot erhalten oder mit dem bisherigen Vertrag/Anbieter nicht mehr zufrieden sind. In diesem Fall können Sie aber nicht kündigen, da Sie einen Vertrag für mehrere Jahre abgeschlossen haben und Sie sich daran halten müssen. Schließen Sie daher Ihre Verträge soweit möglich immer mit einer Laufzeit von nur einem Jahr ab. Hier können Sie schneller wieder wechseln und somit mehr Geld und Ärger sparen, als wie ein evtl. angebotener Laufzeitrabatt je einbringen würde. Grundsätzlich verlängert sich jeder Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn die schriftliche Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende bei der Versicherung vorliegt. Sie müssen also einen Vertrag nicht verlängern lassen, um den Versicherungsschutz weiter geniessen zu können. Wir bieten Ihnen immer Verträge mit einer Laufzeit von nur 1 Jahr an - da dies die kundenfreundlichste Lösung ist! Bei den anderen Verträgen wie z. B. Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine längere Laufzeit (oft bis zum Renteneintrittsalter) gewählt. Dies ist auch sinnvoll, da sich hier der Vertrag nicht automatisch verlängert, sondern mit Vertragsablauf endet.
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