Abwehr von Schadensersatzansprüchen Haftpflichtversicherung Lexikon
Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Aufgabe der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, sofern diese unberechtigt an den Versicherungsnehmer gerichtet wurden.
Diese Abwehr erfolgt sogar dann, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Hier übernimmt der Versicherer auch die Leitung und die Kosten für einen Prozess.
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