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Amtshaftpflicht
Personen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind oder Beamte, unterliegen einer besonderen Haftung gegenüber dem Arbeitgeber, bzw. Dienstherren.
Daher sollten diese Berufsgruppen klären, ob eine spezielle Amtshaftpflicht, oder auch Diensthaftpflicht genannt ,ergänzend zur Privathaftpflicht Versicherung erforderlich ist. Teilweise ist diese Amtshaftpflicht auch schon in den Beiträgen für die Gewerkschaft integriert.
Sollte ein Amtshaftpflicht benötigt werden, ist der Beitragszuschlag hierfür meist sehr gering. Daher sollte darauf auch nicht verzichtet werden.
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