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Ausfalldeckung

Unter einer Ausfalldeckung versteht man in der Privathaftpflichtversicherung die Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen für den Fall, dass der Schuldige für den verursachten Schaden nicht aufkommen kann.

Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Schadenverursacher keine oder nur eine unzureichende Haftpflichtversicherung hat und Ihm die finanziellen Mittel fehlen den Schaden zu begleichen. Sollte dies der Fall sein, würden Sie als geschädigter auf den Kosten sitzen bleiben.

Wenn man jedoch eine Ausfalldeckung in die Privathaftpflicht eingeschlossen hat kommt der eigene Vertrag für den Schaden auf. Bei manchen Tarifen ist diese Ausfalldeckung bereits beitragsfrei eingeschlossen, bei anderen gegen Mehrbeitrag mitversicherbar.

 

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