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Deliktunfähige Kinder Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflicht Versicherung

Deliktunfähige Kinder

Nicht jeder Verursacher kann für seinen Schaden verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung für eine Haftung bei der Privathaftpflicht Versicherung ist die Deliktfähigkeit oder Schuldfähigkeit. Als deliktunfähige Kinder bezeichnet man Personen bis zum 7. Lebensjahr. Im Straßenverkehr gilt dies bis zum 10. Lebensjahr.

Kinder und Jugendliche können nur bedingt für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. In diesen Fällen besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatz vom Aufsichtspflichtigen (z. B. Eltern) zu fordern.

Näheres hierzu können Sie auch unter Verletzung der Aufsichtspflicht nachlesen.

 

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