Geschädigter Haftpflichtversicherung Haftpflicht Versicherung Lexikon
Geschädigter
Ein Geschädigter ist derjenige, der durch einen anderen (Dritten) zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte hat nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen (BGB) das Recht auf Schadenersatz bis zur vollen Schadenshöhe ohne Begrenzung.
Daher sollte die Versicherungssumme auch nicht zu gering gewählt werden, EUR 3 Mio. sollten es mindestens sein, besser wären 5 Mio.
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