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Kinder Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflicht Lexikon

Kinder

Der Vertragsumfang einer Privathaftpflichtversicherung umfasst nicht nur den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten, bzw. Lebenspartner sondern auch deren unverheiratete, minderjährige sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in der ersten Berufsausbildung befinden. Zu den Kindern gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.

Sofern eine Single Privathaftpflicht abgeschlossen wurde, ist nur der Versicherungsnehmer alleine versichert. Mittlerweile werden auch Tarife für alleinerziehende Personen angeboten. Hierbei ist der Vertragsinhaber und seine Kinder versichert.

 

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