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Mietsachschäden Haftpflichtversicherung Lexikon

Mietsachschäden

Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Wohnräumen. Dies kann z. B. eine Beschädigung der Bodenbeläge oder Türen sein.

Schäden an geliehenen Gegenständen sind in der Haftpflichtversicherung im Normalfall nicht eingeschlossen. Ebenso nicht abgedeckt sind Schäden, welche durch normaler Abnutzung und Verschleiss entstanden sind.

Die Deckungssumme für Mietsachschäden ist oft geringer als die für Personen- und Sachschäden. Diese Summe sollte jedoch mind. 300.000 EUR besser 500.000 EUR betragen.

 

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