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Mitversicherte Personen Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflicht Lexikon

Mitversicherte Personen

In der Privathaftpflichtversicherung (Familien-Tarif) gelten folgende als mitversicherte Person:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte, bzw. namentlich genannter Lebenspartner
  • deren unverheiratete, minderjährige Kinder
  • deren volljährige Kinder, die noch in der Schulausbildung oder in der ersten Berufsausbildung sind

Darüber hinaus sind auch Hausangestellte bei Ihrer Tätigkeit im Haushalt sowie Personen, die gefälligkeitshalber im Haushalt des Versicherungsnehmers tätig sind eingeschlossen. Dies aber nur dann, wenn diese keine eigene Privathaftpflichtversicherung haben.

Bei einer Single-Privathaftpflicht ist nur der Versicherungsnehmer alleine abgesichert.

 

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