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Personenschäden
In der Haftpflichtversicherung sind Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme eingeschlossen. Ein Personenschaden kann die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder im schlimmsten Fall den Tod von Menschen zur Folge haben.
Zu den Personenschäden gehören Behandlungskosten, Krankenhauskosten, Kuren, Rehabilitationsmassnahmen, behindertengerechte Umbauarbeiten, Schmerzensgeld, Umschulung, Rentenzahlungen, Beerdigungskosten usw.
Die Versicherungssumme für Personenschäden ist meist die selbe wie für Sachschäden.
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