Arbeitsgeräte Hausratversicherung Lexikon
Arbeitsgeräte
Beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Computer, Drucker, Telefon, Werkzeuge sind in der Hausratversicherung eingeschlossen, sofern diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind.
Sofern Sie diese Geräte auch gewerblich nutzen, bieten manche Gesellschaften im begrenzten Umfang entweder beitragsfrei, oder gegen Zuschlag einen Einschluss dieser Gegenstände an.
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