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Ausschlüsse Hausratversicherung Lexikon

Ausschlüsse

In der Hausratversicherung sind folgende Schäden im Regelfall nicht versichert. Diese Ausschlüsse können jedoch von Vertrag zu Vertrag abweichen:

  • Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, oder Haushaltsmitglieds

  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden

  • Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z. B. glimmende Zigarette versengt den Tisch)

  • Kriegsereignissen

  • Innerer Unruhen

  • Erdbeben, oder Kernenergie

  • Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder Personen, die bei dem Versicherungsnehmer wohnen

  • Plansch- oder Reinigungswasser (z. B. Umstoßen eines Putzwassereimers)

  • Schäden durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Hochwasser, Rückstau

  • Schäden durch Erdsenkung, Erdrutsch, Schwamm, Sturmflut, Lawinen und Schneedruck

  • Schäden, die durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen entstehen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind

 

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