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Blitz Blitzschlag Hausratversicherung Lexikon

Blitz Blitzschlag

In der Hausratversicherung ist der Blitzschlag eingeschlossen, sofern der Blitz direkt in einen versicherten Gegenstand einschlägt.

Meistens ist es jedoch der Fall, dass der Blitz über die Strom-, Telefon-, oder Antenenleitung einschlägt und dadurch angeschlossene Elektrogeräte wie z. B. Fernseher, Computer, Telefon beschädigt, oder zerstört. Hierbei spricht man von einem Überspannungsschaden durch Blitz.
Dieser Überspannungsschaden muss aber gesondert eingeschlossen werden, sofern dies standardmäßig nicht der Fall ist.

 

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