Diebstahl Hausratversicherung Lexikon
Diebstahl
In der Hausratversicherung versteht man unter Diebstahl, wenn ein zum Hausrat gehörender Gegenstand gestohlen wird.
Hierbei wird unterschieden zwischen einfacher Diebstahl, welcher meist nicht versichert ist und den Diebstahl durch Einbruch oder Gewaltanwendung, oder -drohung welcher eingeschlossen ist.
Beispiel: Ein Handy, welches in einem Lokal versehentlich liegen gelassen und von jemand anders entwendet wird, ist ein einfacher Diebstahl der nicht versichert ist.
Werden Sie dagegen überfallen, oder jemand bricht in Ihre Wohnung ein und entwendet das Handy ist dieser Raub, bzw. Einbruch versichert.
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