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Einbruch Hausratversicherung LexikonEinbruchIn der Hausratversicherung versteht man unter Einbruch ein gewaltsames Eindringen in verschlossene Räume. Sofern der Hausrat nicht verschlossen oder gesichert ist, spricht man von einem "einfachen Diebstahl" welcher im Regelfall nicht versichert ist. Bei einem Einbruch werden im Regelfall wertvolle Gegenstände und einfach zu transportierende Sachen entwendet. Oft werden auch ganze Wohnungen oder Häuser leer geräumt. Meist verschaffen sich die Einbrecher durch gewaltsames Eindringen Zutritt. Dadurch entstehen oft Schäden an Fenstern und Türen. Mitunter zerstören Sie aus purem Vandalismus auch Teile der Wohnungseinrichtung. Dieser Vandalismus ist in der Hausratversicherung ebenfalls eingeschlossen.
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