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Einfacher Diebstahl Hausratversicherung Lexikon

Einfacher Diebstahl

Unter "einfacher Diebstahl" versteht man einen Diebstahl, welcher ohne Einbruch, Gewaltandrohung, oder -anwendung entstanden ist.
Beispiel: Sie lassen Ihr Handy oder Geldbörse unbeaufsichtigt auf dem Tisch liegen und jemand entwendet diese.

Derartige Schäden ersetzt die Hausratversicherung im Regelfall nicht.

 

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