Elementarschäden Elementarschaden Hausratversicherung Lexikon
Elementarschäden Elementarschaden
Unter Elementarschäden versteht man Überschwemmung durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch.
Ein Elementarschaden ist in der Hausratversicherung nur dann gedeckt, wenn eine spezielle Elementarversicherung abgeschlossen wurde.
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