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Elementarschäden Elementarschaden Hausratversicherung Lexikon

Elementarschäden Elementarschaden

Unter Elementarschäden versteht man Überschwemmung durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch.

Ein Elementarschaden ist in der Hausratversicherung nur dann gedeckt, wenn eine spezielle Elementarversicherung abgeschlossen wurde.

 

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