Elementarversicherung Hausratversicherung Lexikon
Elementarversicherung
Die Elementarversicherung ist im Regelfall in der Hausratversicherung nicht eingeschlossen, kann aber meist gegen Zusatzbeitrag miversichert werden.
Unter Elementarschäden versteht man Überschwemmung durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch.
Da in der Vergangeneit vermehrt Elementarschäden eingetreten sind wird von den Versicherungsgesellschaften genau geprüft, ob der Kunde eine Elementarversicherung abschliessen kann. Voraussetzung ist im Regelfall, dass am Risikoort in den letzten 10 Jahren keine Schäden waren und das Objekt nicht in einem gefährdeten Gebiet liegt.
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