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Entschädigung Hausratversicherung Lexikon

Entschädigung

In der Hausratversicherung wird dem Versicherungsnehmer bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Neuwert zum Schadenstag ersetzt. Bei beschädigten Sachen erfolgt die Entschädigung der Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung.

Die Entschädigungshöchstgrenze ist die abgeschlossene Versicherungssumme, abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung. Für Wertsachen gelten meist andere Entschädigungsgrenzen.

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert das Hausrats, erfolgt ein Abschlag wegen Unterversicherung, es sei denn der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung.

Daher sollten Sie immer darauf achten, dass der sogenannte Unterversicherungsverzicht vom Versicherer gewährt und auch auf der Police genannt wird. Dies erreichen Sie, wenn die Wohnfläche mit einen Faktor von ca. EUR 650,00 multipliziert wird, oder Sie bei unserem Online-Vergleich das Feld für Versicherungssumme frei lassen. Es wird dann bei allen Tarifen der korrekte Faktor und die somit passende Versicherungssumme ausgewählt.

 

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