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Gebäudebestandteile Hausratversicherung Lexikon

Gebäudebestandteile

In der Hausratversicherung gehören Gebäudebestandteile nicht zu den versicherten Gegenständen und sind somit nicht eingeschlossen. Versicherungsschutz besteht für die Gebäudebestandteile über die Gebäudeversicherung.

Gebäudebestandteile können jedoch zu versichertem Hausrat werden, sofern diese von dem Versicherungsnehmer als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses in das Gebäude auf seine Kosten eingefügt worden sind und er die Gefahr hierfür übernimmt. So kann z. B. ein Parkett-, oder Laminatfussboden zum Hausrat gehören, wenn der Versicherungsnehmer diesen als Mieter eingebracht hat. Sofern diesen aber der Eigentümer auf seine Kosten verlegt hat und die Gefahr hierfür trägt, gehört er zum Gebäude und somit nicht zur Hausratversicherung.

Kurz gesagt, alles was der Mieter auf seine Kosten in die Wohnung oder das Haus einbringt gehört zur Hausratversicherung. Ist er jedoch Eigentümer dieser Wohnung oder des Hauses, gehören alle fest mit dem Haus oder Wohnung verbunden Gegenstände zur Gebäudeversicherung.

Wir geben zu, dass dies nicht so einfach nachvollziehbar ist. Wenn Sie aber zu Ihrem konkreten Fall Fragen haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

 

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