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Gewerbe gewerbliche Sachen Hausratversicherung Lexikon

Gewerbe gewerbliche Sachen

Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände gehören auch zu den versicherten Hausrat, wenn Sie dem Versicherungsnehmer oder einer mit Ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Person für den Beruf, oder das Gewerbe dienen.

Sind diese Gegenstände jedoch in einem ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Raum, gilt hierfür im Regelfall kein Versicherungsschutz. Es gibt jedoch auch Tarife, welche auch gewerbliche Sachen in begrenzten Umfang beitragsfrei, oder gegen Zuschlag mitversichern. Sofern dies für Sie wichtig ist, sagen wir Ihnen gerne welche Angebote dies sind.

 

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