Schlossänderungen Hausratversicherung Lexikon
Schlossänderungen
In der Hausratversicherung werden Kosten für Schlossänderungen erstattet, sofern die entsprechenden Schlüssel der Wohnung durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind. Dies wäre z. B. der Fall, wenn der Versicherungsnehmer beraubt wurde und hierbei die Schlüssel mit abhanden gekommen sind.
Ein versehentliches Verlieren von Schlüsseln und die daraus entstehenden Kosten sind aber hierdurch nicht versichert.
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