Sengschäden Sengschaden Hausratversicherung Lexikon
Sengschäden Sengschaden
Unter Sengschäden versteht man, wenn z. B. eine Zigarette ein Loch in den Teppich brennt.
Derartige Sengschäden, die nicht durch einen Brand oder Blitzschlag entstanden sind, fallen im Regelfall nicht unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung.
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