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Sengschäden Sengschaden Hausratversicherung Lexikon

Sengschäden Sengschaden

Unter Sengschäden versteht man, wenn z. B. eine Zigarette ein Loch in den Teppich brennt.

Derartige Sengschäden, die nicht durch einen Brand oder Blitzschlag entstanden sind, fallen im Regelfall nicht unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung.

 

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