Umzug Hausratversicherung Lexikon
Umzug
Bei einem Umzug, besteht Versicherungsschutz in der Hausratversicherung für die alte und neue Wohnung. Dieser endet jedoch für die alte Wohnung spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Ein Umzug ist dem Versicherungsunternehmen spätestens bei Umzugsbeginn mit Angabe der neuen Anschrift und Wohnfläche mitzuteilen.
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