Vandalismus Hausratversicherung Lexikon
Vandalismus
Unter Vandalismus versteht man die mut-, bzw. böswillige Beschädigung oder Zerstörung von Sachen nach einem Einbruch. Voraussetzung für den versicherten Vandalismusschaden in der Hausratversicherung ist der zuvor erfolgte Einbruch in die versicherten Räume.
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