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Wasserschaden Hausratversicherung Lexikon

Wasserschaden

In der Hausratversicherung ist ein Wasserschaden versichert, sofern das Wasser aus Zu-, oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Das selbe gilt auch für mit dem Rohsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen, Anlagen der Warmwasser-, oder Dampfheizung und Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen.

Schäden die entstehen z. B. durch überlaufen der Badewanne sind ausgeschlossen.

 

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