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Wertsachen Hausratversicherung Lexikon

Wertsachen

Unter Wertsachen versteht man in der Hausratversicherung Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten). Möbelstücke zählen hier nicht dazu

Für Wertsachen ist in den Bedingungen meist eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vorgesehen. Sofern Ihnen diese Summe nicht ausreichen sollte, können Sie diese gegen Mehrbeitrag erhöhen oder auf Tarife achten, welche eine höhere Entschädigungssumme anbieten.

Für bestimme Wertsachen wie z. B. Bargeld, Schmuck, Edelsteile gelten geringere Grenzen.

 

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