Wohnungswechsel Hausratversicherung Lexikon
Wohnungswechsel
Bei einem Wohnungswechsel, besteht Versicherungsschutz sowohl in der alten und auch der neuen Wohnung. Spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn erlischt jedoch der Versicherungsschutz in der alten Wohnung. Bei einem Umzug ins Ausland, erlischt der Versicherungsschutz wegen Risikowegfall und der Vertrag wird aufgelöst.
Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer mit Umzugsbeginn mitzuteilen. Zudem muss auch die neue Wohnfläche angegeben werden. Sollte sich durch den Umzug die Tarifzone ändern, ändert sich meist auch der Beitrag.
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