Startseite Durch Online - Versicherungsvergleich bis zu 50% und mehr sparen!
     

Zweitwohnung Zweitwohnsitz Hausratversicherung Lexikon

Zweitwohnung, Zweitwohnsitz

Für eine Zweitwohnung oder Zweitwohnsitz kann grundsätzlich auch eine Hausratversicherung abgeschlossen werden. Hierbei wird jedoch unterschieden, ob dieser Zweitwohnsitz ständig bewohnt ist oder nicht. Unter ständig bewohnt versteht man, dass die Wohnung nicht länger als 60 Tage am Stück unbewohnt sein darf.

Da bei vielen Versicherungsgesellschaften zwischen Haupt- und Zweitwohnung unterschieden wird, sollten Sie vor Abschluss genau darauf achten, das auch der korrekte Tarif zugrunde gelegt wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine nicht ständig bewohnte Haupt- oder Zweitwohnung für den Versicherer ein erhebliches Risiko darstellt und somit ein erheblicher Beitragszuschlag erfolgt.

Bei vielen Gesellschaften kann die Zweitwohnung nur dann versichert werden, wenn auch der Hauptwohnsitz beim selben Unternehmen abgesichert ist oder wird.

Da es für eine Zweitwohnung spezielle Tarife gibt oder Beitragszuschläge erfolgen welche auf unserer Internetseite nicht angezeigt werden, sollten Sie für nähere Ausünfte oder ein Angebot telefonich Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Übersicht Hausratversicherung Lexikon
Übersicht Versicherungslexikon Gesamt

 

Jetzt online vergleichen und bis zu 50% sparen!

Jetzt online vergleichen! Hausratversicherung Vergleich