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Elementarschäden Elementarschaden Wohn-Gebäudeversicherung Lexikon

Elementarschäden Elementarschaden

Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, welche durch Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, oder Überschwemmung verursacht wurden.

Derartige Elementarschäden sind in der Gebäudeversicherung im Regelfall nicht versichert, können aber teilweise gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass in den letzten 10 Jahren kein Elementarschaden am Versicherungsort eingetreten ist und dass Ihr Objekt nicht in einem gefährdeten Gebiet liegt.

Weiteres hierzu finden Sie unter Elementarversicherung.

 

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