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Elementarversicherung Wohn-Gebäudeversicherung Lexikon

Elementarversicherung

Die Elementarversicherung ist im Regelfall nicht in der Gebäudeversicherung eingeschlossen, kann aber meist gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Unter Elementarschäden versteht man Überschwemmung durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch.

Da die Anzahl von Elementarschäden bei der Wohngebäudeversicherung in den letzten Jahren ansteigen, prüfen die Versicherungsgesellschaften genau, ob der Kunde eine Elementarversicherung abschließen kann, oder ob das Risiko zu hoch ist. Voraussetzung ist im Regelfall, dass am Versicherungsort in den letzten 10 Jahren kein Elementarschaden war und das Haus nicht in einem gefährdeten Gebiet liegt.

Eine Elementarversicherung kann neben der Gebäudeversicherung auch in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Grundsätzlich kann man jedoch die Elementarversicherung nicht alleine, sondern immer nur als Einschluß zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließen. Es ist jedoch zu beachten, dass die versicherten Sachen bei einem Einschluß in die Wohngebäudeversicherung andere sind, als wenn man diese in die Hausratversicherung einbindet.

Da das Elementarrisiko für die Versicherungen nicht unerheblich ist und für den Kunden bezahlbar bleibt, wird für die Elementarversicherung grundsätzlich eine Selbstbeteiligung vereinbart. Wie hoch diese ist, weicht von Vertrag zu Vertrag ab.

 

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